Zusammenfassung: In dieser Sache geht der OGH der Frage nach, ob in der Anerkennung eines niedrigeren als vom Versicherungsnehmer geforderten Betrages bereits ein Verzicht auf die Einrichtung einer Ärztekommission gesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB; § 12 Abs 3 VersVG; § 184 VersVG; Art 15 AUVB 2004; Art 16 AUVB 2006