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§ 234 ZPO und der Zuschlag in der Zwangsversteigerung

ZivilprozessrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Thomas Klicka, Münsterecolex 2012, 976 - 979 Heft 11 v. 1.11.2012

§ 234 ZPO

Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, wie weit die Einzelrechtsnachfolge im Falle einer Zwangsversteigerung reicht. Dabei geht Klicka vertiefend auf die Entscheidung des OGH zu 1 Ob 253/11d ein und stellt die Entscheidungsfrage dar, welches rechtliche Schicksal außerbücherliche Servituten ereilt.

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