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Aufhebung der Schiedsvereinbarung für den konkreten Streitgegenstand durch rügelose Einlassung

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung); Dr. Christian Konrad, LL.M., FCIArb. RA (Anmerkung)ecolex 2012/394ecolex 2012, 979 - 980 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der Fachsenat des OGH äußert sich mit dieser Entscheidung dahingehend, dass als Voraussetzung für die Anwendung des § 584 ZPO eine innerstaatlich erhobene Klage zum Gegenstand einer Schiedsvereinbarung zwingend ist. Liegt Identität der Sache vor, wenn Verfahrensgegenstand und ein Zwischenantrag auf Feststellung auseinanderfallen?

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