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Untersuchungsobliegenheit nach Art 38 UNK durch Skip-Lot-Verfahren erfüllt

SchuldrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/393ecolex 2012, 975 - 976 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz würdigt auf dem Weg zu ihrer Entscheidung die Frage, ob der Übernehmer seinen Untersuchungspflichten entsprochen hat, indem er stichprobenweise in Anwendung des Skip-lot-Verfahrens geprüft hat.

Rechtsgrundlagen: Art 38 UNK

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