Zusammenfassung: Der Autor schreibt in seinem Beitrag ausführlich über die Bestimmung des § 70 Abs. 1 AktG, geht dabei punktuell auf die gem. § 70 AktG zu berücksichtigenden unterschiedlichen Aktionärsinteressen ein und befasst sich zudem mit dem Prinzip des "Shareholder Value".
Rechtsgrundlagen: § 70 AktG; § 70 Abs 1 AktG