Art 34 EuGVVO
Im vorliegenden Fall hatte die erkennende Instanz zu prüfen, ob die Entscheidung eines französische Gerichts mit Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist oder aber ein offensichtlicher Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vorliegt. Allgemein geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urteile in Österreich anerkannt werden.