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Bucheinsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters umfasst auch die Anfertigung von Ablichtungen und digitaler Fotografien, wenn ein Geheimhaltungsinteresse der GmbH nicht gefährdet ist

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2011/209ecolex 2011, 537 Heft 6 v. 1.6.2011

ߧ 71 AußStrG; § 22 GmbHG; § 166 UGB

Vorliegende Entscheidung befasst sich mit den umfassenden Informationsrechten eines Gesellschafters, inklusive dem Recht, Ablichtungen und/oder digitale Fotografien herzustellen.

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