Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich die erkennende Instanz mit der Abzugsfähigkeit von Reisekosten als Werbungskosten bei gemischt veranlassten Reisen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG; § 4 Abs 5 EStG; § 16 EStG; § 20 EStG