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Operationserweiterung: Mutmaßliche Einwilligung

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2011/46ecolex 2011, 118 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine mutmaßliche Einwilligung eines vollnarkotisierten Patienten fingiert werden kann, wenn sich im Laufe der OP eine unvorhersehbare Änderung des Operationsverlaufs ergibt.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1299 ABGB; § 1325 ABGB

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