Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich vorwiegend mit dem Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist bei der Begründung von Wohnungseigentum.
Rechtsgrundlagen: § 933 ABGB; § 18 WEG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich vorwiegend mit dem Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist bei der Begründung von Wohnungseigentum.
Rechtsgrundlagen: § 933 ABGB; § 18 WEG
Schlagwörter: