Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der OGH zur Eigenverpflichtung des Haftpflichtversicherers für zukünftige Schmerzengeldansprüche zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 1380 ABGB; § 156 VersVG; § 158c VersVG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der OGH zur Eigenverpflichtung des Haftpflichtversicherers für zukünftige Schmerzengeldansprüche zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 1380 ABGB; § 156 VersVG; § 158c VersVG
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