Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob im Schiedsverfahren das rechtliche Gehör verletzt wird, wenn mangels Vollmacht ein Rechtsvertreter nicht zugelassen wird.
Rechtsgrundlagen: Art V Abs 1 lit b NYÜ
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob im Schiedsverfahren das rechtliche Gehör verletzt wird, wenn mangels Vollmacht ein Rechtsvertreter nicht zugelassen wird.
Rechtsgrundlagen: Art V Abs 1 lit b NYÜ