Zusammenfassung: Günther Feuchtinger widmet seinen Beitrag geografischen Zusätzen im Firmenwortlaut hinsichtlich des Tatbestands der Inländerdiskriminierung sowie der Unterscheidungskraft. Eine Stellungnahme zur Entscheidung OLG Innsbruck vom 15.2.2010, 3 R 8/10s.
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