Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Führerscheinklausel auch auf Fahrten auf nicht öffentlichem Grund abzielt und ob das Befahren eines Prüfbremsstandes von "L-17"-Fahrten erfasst wird.
Rechtsgrundlagen: § 2 KHVG; § 5 KHVG; § 19 FSG; § 1 EKHG