Zusammenfassung: In Hinblick auf den Auftrag zu Erhaltungsarbeiten zulasten eines Hauseigentümers hatte sich die erkennende Instanz mit der Auswirkung eines Antrags auf Erteilung eines Abbruchauftrags zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 MRG; § 6 MRG; § 37 Abs 1 MRG; § 25 Abs 1 AußStrG