Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Kündbarkeit prämienbegünstigter Zukunftsvorsorgeprodukte sowie die einkommenssteuerrechtliche Behandlung der Rückzahlung von Versicherungsprämien.
Rechtsgrundlagen: § 108 EStG; § 165 VersVG; § 178 VersVG