Zusammenfassung: Der Verfasser behandelt mit seinem Beitrag die Angebotspflicht nach dem Übernahmegesetz, die durch Änderungen der Zusammensetzung einer Gruppe gemeinsam vorhergehender Rechtsträger bewirkt wird. Dabei geht er auf eine Stellungnahme der Übernahmekommission ein, die unter anderem von einer Angebotspflicht absieht, wenn trotz der qualitativen Änderung der Willensbildung einer Gruppe von keiner Gefährdung der übrigen Aktionärsinteressen auszugehen ist.