Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat hat die Reichweite einer konkludent erteilten Zustimmung zu einer konkurrierenden Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers zum Inhalt. Bildet diese im Wege der Auslegung eine Rechtsfrage und können auch die einzelnen Gesellschafter Ansprüche geltend machen?
Rechtsgrundlagen: § 24 GmbHG; § 502 ZPO; § 510 ZPO; § 863 ABGB