§ 875 ABGB
Der Judikat hatte in seinem Erkenntnis über Irreführung und die Verletzung allgemeiner Aufklärungspflichten zu erkennen. Besteht eine Rechtspflicht, über eine allfällige Konkurrenzsituation aufzuklären? Wie ist zu entscheiden, wenn der Käufer über keinerlei einschlägige Erfahrungen verfügt und dies dem Verkäufer auch offenlegt?