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Herstellergarantieansprüche stehen grundsätzlich dem Leasinggeber zu

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/74ecolex 2010, 242 - 243 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 864 ABGB; § 880a ABGB; § 922 ABGB; § 1295 ABGB

Vorliegendes Judikat spricht eindeutig dem Leasinggeber, ungeachtet von allfälligen Ansprüchen aus Drittschäden, als Eigentümer des Leasinggutes die Herstellergarantieansprüche zu.

OGH 12.11.2009, 6 Ob 217/09v

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