§ 864 ABGB; § 880a ABGB; § 922 ABGB; § 1295 ABGB
Vorliegendes Judikat spricht eindeutig dem Leasinggeber, ungeachtet von allfälligen Ansprüchen aus Drittschäden, als Eigentümer des Leasinggutes die Herstellergarantieansprüche zu.
OGH 12.11.2009, 6 Ob 217/09v