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Abkürzung "eG" für Genossenschaften zulässig

GenossenschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/93ecolex 2010, 262 - 263 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 4 GenG; § 18 UGB

In gegenständlichem Judikat war fraglich, ob der Rechtsformzusatz "eingetragene Genossenschaft" auch abgekürzt geführt werden kann oder ob eine Täuschung über die Rechtsform vorliegen könnte.

OGH 17.12.2009, 6 Ob 69/09d

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