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Die Anfertigung von fotografischen Kopien von Unterlagen ist nicht automatisch von einem Bucheinsichtstitel erfasst

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/92ecolex 2010, 261 - 262 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 7 EO; § 35 EO; § 354 EO; § 22 GmbHG

In vorliegender Rechtssache war strittig, ob vom Bucheinsichtsrecht des Gesellschafters auch die Anfertigung von Kopien erfasst ist.

OGH 14.12.2009, 3 Ob 194/09i

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