§ 9 PSG; § 10 PSG; § 14 PSG
In vorliegender Sache war die Bestellung des Beiratsvorsitzen zu beurteilen. Wie ist vorzugehen, wenn es an der Unterschrift unter dem Protokoll mangelt? Bedingt dies die Unwirksamkeit seiner Wahl? Bleibt der Vorsitzende auch dann bestellt, wenn er im Zeitpunkt der Wahl nur in der Stiftungszusatzurkunde eingerichtet war?