§ XII Z 3 EGUstG 1972
In vorliegendem Fall hat der OGH festgestellt, dass es für das Entstehen eines Rückersatzanspruchs unbeachtlich ist, ob eine Honorarnote tatsächlich beglichen wurde.
OGH 1.7.2009, 7 Ob 21/09b
§ XII Z 3 EGUstG 1972
In vorliegendem Fall hat der OGH festgestellt, dass es für das Entstehen eines Rückersatzanspruchs unbeachtlich ist, ob eine Honorarnote tatsächlich beglichen wurde.
OGH 1.7.2009, 7 Ob 21/09b