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Rückwirkende Abbuchung der EU-Quellensteuer durch die Bank als Zahlstelle unzulässig

SteuerrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/19ecolex 2010, 55 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 3 EU-QuStG; § 7 EU-QuStG; § 8 EU-QuStG

In vorliegendem Fall wurde vom OGH eindeutig festgestellt, dass dem Kunde eine Gutbuchung von Zinsgutschriften dann zusteht, wenn diese ohne Gegenabzug der EU-Quellensteuer erfolgt ist.

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