Der Beitrag widmet sich der Stellung des EuGH zur horizontalen Wirkung des Verbots der Altersdiskriminierung. Hat sich, im Vergleich zur Rs Mangold, durch die Rs Kücükdeveci eine Änderung der Argumentationslinie des Gerichts etwas geändert?
Der Beitrag widmet sich der Stellung des EuGH zur horizontalen Wirkung des Verbots der Altersdiskriminierung. Hat sich, im Vergleich zur Rs Mangold, durch die Rs Kücükdeveci eine Änderung der Argumentationslinie des Gerichts etwas geändert?