Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit der Befristung eines Dienstverhältnisses zur Erprobung und einer während diese Zeit erfolgten Schwangerschaft auseinanderzusetzen. Fraglich war, ob das Dienstverhältnis über die Probezeit hinaus fortgeführt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 10a MuttSchG