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Befristung zur Erprobung gem § 10a MuttSchG

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2010/406ecolex 2010, 1085 - 1086 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit der Befristung eines Dienstverhältnisses zur Erprobung und einer während diese Zeit erfolgten Schwangerschaft auseinanderzusetzen. Fraglich war, ob das Dienstverhältnis über die Probezeit hinaus fortgeführt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 10a MuttSchG

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