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Jubiläumsgeld als laufendes Entgelt gem § 3a IESG

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2010/407ecolex 2010, 1086 - 1087 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung in der Rs OGH 18. 8. 2010, 8 ObS 6/10f stellt das erkennende Gericht eindeutig klar, dass auch das Jubiläumsgeld als laufendes Entgelt iSd § 3a IESG zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 3a IESG

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