Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob Asylwerber unter den Anwendungsbereich des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 3/80 fallen, oder ob es einer vorherigen Einreiseerlaubnis bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 KBGG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob Asylwerber unter den Anwendungsbereich des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 3/80 fallen, oder ob es einer vorherigen Einreiseerlaubnis bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 KBGG