Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der Anspruch auf Schadenersatz eines Ehepaars aufgrund einer mangelhaften Hotelbeschreibung im Katalog und dem Abweichen von der Realität zu thematisieren. Wie beurteilt sich im konkreten Fall die Erheblichkeit iSd KSchG?
Rechtsgrundlagen: § 31e Abs 3 KSchG