Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung behandelt der OGH die Fallgruppe Vorsprung durch Rechtsbruch aufgrund des Anbietens von Schulungen für Verkehrscoachings nach Führerscheinentzügen im Internet, ohne eine entsprechende Genehmigung aufweisen zu können.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 14 UWG