Mit vorliegendem Erkenntnis befasst sich der OGH eingehend mit dem wettbewerbsrechtlichen Problemkreis "Keyword Advertising". Dabei war vor allem zu behandeln, auf welche Weise der Werbende aufzuklären hat, um eine Herkunftsverwirrung zu vermeiden.
OGH 21.6.2010, 17 Ob 3/10f