Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung behandelt das blickfangartige Herausstellen einer Null-Prozent-Finanzierung für Einrichtungsgegenstände im Einzelhandel, wobei jedoch nicht deutlich genug auf anfallende Gebühren im Kleingedruckten hingewiesen wurde.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG