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Keine einheitliche Streitpartei von Gesellschaftern und dem Prokuristen, wenn Gesellschafter auf Abberufung des Prokuristen geklagt werden

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/362ecolex 2010, 967 - 968 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat sagt der OGH eindeutig aus, dass im Falle eines Klagebegehrens gegen die Mitgesellschafter einer OG auf die Zustimmung zur sofortigen Abberufung des Prokuristen nicht vom Institut einer einheitlichen Streitpartei iSd § 14 ZPO auszugehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 114 UGB; § 14 ZPO

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