Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat macht den maßgeblichen Zeitpunkt für die Anzeigepflicht nach § 12a MRG, im konkreten Fall einer Komplementär-GmbH, zum beherrschenden Thema.
Rechtsgrundlagen: § 12a MRG
Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat macht den maßgeblichen Zeitpunkt für die Anzeigepflicht nach § 12a MRG, im konkreten Fall einer Komplementär-GmbH, zum beherrschenden Thema.
Rechtsgrundlagen: § 12a MRG