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Maßgeblich für Anzeigepflicht nach § 12a MRG bei einer GmbH& Co KG ist der Zeitpunkt des Machtwechsels bei der Komplementär-GmbH

Miet- und WohnrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/363ecolex 2010, 968 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat macht den maßgeblichen Zeitpunkt für die Anzeigepflicht nach § 12a MRG, im konkreten Fall einer Komplementär-GmbH, zum beherrschenden Thema.

Rechtsgrundlagen: § 12a MRG

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