Zusammenfassung: Im Rahmen angesprochenen Erkenntnisses wird klargestellt, dass im Rahmen der Einladung zur Generalversammlung keine Tagesordnung enthalten sein muss und unter welchen Voraussetzungen Beschlüsse von Vereinsorganen nichtig sind.
Rechtsgrundlagen: § 7 VerG; § 195 AktG; § 41 GmbHG; § 228 ZPO; § 879 ABGB; § 1295 ABGB