vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht jede Art von Einberufungsmangel macht den Beschluss der Generalversammlung eines Vereins von Anfang an unwirksam

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/364ecolex 2010, 968 - 969 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen angesprochenen Erkenntnisses wird klargestellt, dass im Rahmen der Einladung zur Generalversammlung keine Tagesordnung enthalten sein muss und unter welchen Voraussetzungen Beschlüsse von Vereinsorganen nichtig sind.

Rechtsgrundlagen: § 7 VerG; § 195 AktG; § 41 GmbHG; § 228 ZPO; § 879 ABGB; § 1295 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!