Zusammenfassung: Der Verfasser stellt in seinem Beitrag die datenschutzrechtliche Problematik von Missbrauchmeldesystemen in den Mittelpunkt. Dabei geht er auf die Meldepflicht des Betriebs entsprechender Hotlines ein und beleuchtet die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datenübermittlung im Inland.
Rechtsgrundlagen: § 13 DSG; § 4 DSG; § 17 DSG; § 18 Abs 2 DSG