Zusammenfassung: In ihrem Beitrag weiten die Verfasser die analoge Anwendung des OGH des § 82 Abs 1 und § 83 GmbHG auf die Kommanditisten einer Gmbh & Co KG auch auf die Gleichstellung des atypisch stillen Gesellschafters in Hinblick auf das Verbot der Einlagenrückgewähr aus.
Rechtsgrundlagen: § 82 GmbHG; § 83 Abs 1 GmbHG