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Spätester Zeitpunkt der Rüge des Geschäftsraummieters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (Bearbeiter)ecolex 2009/375ecolex 2009, 955 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 16 Abs 1 Z 1 MRG

Gegenständlich hatte der OGH den letztmöglichen Zeitpunkt für eine Rüge der Überschreitung des zulässigen Höchstmaßes iSd § 16 Abs 1 Z 8 zu beurteilen. Dieser ist spätestens im Zeitpunkt der Übergabe gegeben oder auch dann, wenn der Mieter Umbaurbeiten am Objekt vornimmt und somit ausreichend Verfügungsmacht erlangt hat.

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