Zusammenfassung: Armin Dallmann geht in seinem Beitrag auf die Zulässigkeit von Rahmenbeschlüssen ein und grenzt diese von unzulässigen Vorratsbeschlüssen ab. Konsequent informiert er über die von der FMA hervorgebrachten Mindestinformationen für Rahmenbeschlüsse.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 6 BWG