Zusammenfassung: Verbraucher und Unternehmer verlieren in der EU Milliarden an Euro durch wettbewerbswidriges Verhalten von Wirtschaftsteilnehmern. Gemeinschaftsrechtlich ist zwar ein Anspruch auf Schadenersatz in solchen Fällen vorgesehen, es gab bisher jedoch kein wirksames System diese Ansprüche durchzusetzen. Nun hat die Kommission erste Empfehlungen vorgestellt.
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