Zusammenfassung: Die Autorin diskutiert im Lichte einer möglichen Reform der Pauschalreise-RL die Haftung des Reiseveranstalters für am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistungen nach österreichischem Recht. Wann besteht eine derartige Haftung? Es wird die Erfüllungsgehilfenhaftung diskutiert und in Schlussfolgerungen Überlegungen zur Frage angestellt, ob eine Reform der Pauschalreise-RL aus österreichischer Sicht geboten ist.