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Die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für Beihilfen

EuroparechtAufsatzThomas Jaeger, wiss. Referent des Max Planck-Institutsecolex 2008, 873 - 877 Heft 9 v. 15.9.2008

Zusammenfassung: Die Kommission erließ im Juli die lang angekündigte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen. Sie erweitert die bisherigen Möglichkeiten, Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission direkt zu gewähren. Der Beitrag stellt die neuen Regelungen vor.

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