Zusammenfassung: Die Kommission erließ im Juli die lang angekündigte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen. Sie erweitert die bisherigen Möglichkeiten, Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission direkt zu gewähren. Der Beitrag stellt die neuen Regelungen vor.
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