§ 2 UWG
Die Judikatur zur Irreführung über die Vorratsmenge ist auch für die Werbung von Fluggesellschaften für Billigflugtickets maßgeblich. Die Gefahr der Irreführung ist dann zu bejahen, wenn weniger Sitzplätze zu günstigen Tarifen verfügbar sind, als es der Erwartungshaltung der angesprochenen Verkehrskreise entspricht.