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Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens, faktischer Geschäftsführer, vermeidbare Herkunftstäuschung

EntscheidungGewerblicher RechtsschutzChristian Schumacher (Glosse)ecolex 2007/59ecolex 2007, 121 - 123 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 10 Abs 3 Z 1 MSchG; § 54 Abs 2 MSchG; § 1 UWG

Der OGH konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Führung des eigenen Namens im Geschäftsverkehrs, nimmt zum Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers Stellung und beschreibt die Rechtsfolgen von Herkunftstäuschungen.

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