Zusammenfassung: Die Autoren nehmen eine Entscheidung des OGH zum Anlass, um das Ausmaß und die gesetzlichen Schranken der im AVG und im WettbG normierten Auskunftsrechte der Bundeswettbewerbsbehörde zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang beschreiben sie auch den Kreis der auskunftspflichtigen Personen und nehmen zur Geltendmachung des Auskunftsanspruchs Stellung.