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Rechtsprechung - Eigene Haftung des Gehilfen wegen fehlerhafter Abschlussprüfung

ZivilrechtAnm von Georg Wilhelmecolex 2007/391ecolex 2007, 936 - 937 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 275 HGB idF bis 2001

Eine eigene Haftung des Gehilfen des Abschlussprüfers setzt voraus, dass der Fehler im Verhältnis zwischen dem Abschlussprüfer und dem Gehilfen als Vertragsverletzung zu qualifizieren ist.

OGH 11.9.2007, 1 Ob 45/07k

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