Zusammenfassung: Der Autor nimmt die von der Kommission mitgeteilten Änderungen in der Strafpraxis zum Anlass, um sich mit dem Sanktionskatalog des EG-Vertrages und den vorgesehenen Strafverschärfungen zB durch die kumulative Verhängung von Zwangsgeld und Pauschalbetrag oder Modifikationen bei der Berechnung der Strafen näher zu befassen. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zum Stellenwert des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Stellung.