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Fristlauf auch ohne förmliche Zustellung?

EntscheidungZivilprozessrechtMichael Erhart; Martin Steinbergerecolex 2006, 719 - 720 Heft 8 v. 1.8.2006

Art 36 Abs 1 EuGVÜ; Art 43 Abs 5 EuGVVO

Die Frist des Art 36 Abs 1 EuGVÜ wird nur durch eine ordnungsgemäße Zustellung in Gang gesetzt; das Wissen um die Zwangsvollstreckung bildet im Fall von Zustellmängeln kein taugliches Äquivalent für die ordnungsmäßige Zustellung.

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