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Verbot einer Vertriebsmethode gleichheitswidrig?

EntscheidungGewerberechtMichael Erhart; Martin Steinbergerecolex 2006, 719 Heft 8 v. 1.8.2006

§ 57 Abs 1 GewO; Art 28 EG; RL 85/577/EWG

§ 57 GewO, der den Vertrieb von Schmuckwaren durch Haustürgeschäfte untersagt, steht mit der gebotenen Warenverkehrsfreiheit in Einklang.

EuGH 23.02.2006, Rs C-441/04 (A-Punkt SchmuckhandelsGmbH/Claudia Schmidt)

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