§ 57 Abs 1 GewO; Art 28 EG; RL 85/577/EWG
§ 57 GewO, der den Vertrieb von Schmuckwaren durch Haustürgeschäfte untersagt, steht mit der gebotenen Warenverkehrsfreiheit in Einklang.
EuGH 23.02.2006, Rs C-441/04 (A-Punkt SchmuckhandelsGmbH/Claudia Schmidt)